Investieren Sie in Wohnungen und erhalten Sie die Mehrwertsteuer zurück!
Jeder Investor, der eine Wohnung kauft, hat unabhängig davon, ob er ein Gewerbe betreibt oder nicht, Anspruch auf den vollen Vorsteuerabzug. Daher fallen beim Kauf einer Wohnung nur die Kosten für den Nettowert der Wohnung an!
Gemäß Art. 86 Abschnitt Gemäß Art. 1 des Gesetzes vom 11. März 2004 über die Steuer auf Waren und Dienstleistungen (im Folgenden „Mehrwertsteuergesetz“ genannt) hat der Steuerpflichtige das Recht, den Betrag zu mindern, sofern Waren und Dienstleistungen zur Ausübung steuerpflichtiger Tätigkeiten verwendet werden der Steuerschuld in Höhe der Vorsteuer.
Es ist zu betonen, dass die Ausübung einer steuerpflichtigen Vermietungstätigkeit in geringem Umfang nicht mit der Pflicht zur Registrierung einer Gewerbetätigkeit im Sinne des Gesetzes vom 2. Juli 2004 über die Wirtschaftsfreiheit verbunden sein muss. In Ihrem Fall sollte die Anmietung der Wohnung keine solche Verpflichtung beinhalten.
Um das Recht auf Vorsteuerabzug beim Kauf einer Wohnung auszuüben, sollten Sie:
1. Registrieren Sie sich als aktiver Mehrwertsteuerzahler. Zu diesem Zweck werden gemäß Art. 96 Abschnitt Gemäß § 1 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz ist die Vorlage eines Umsatzsteuer-Registrierungsformulars bei dem Finanzamt erforderlich, das für den Ort der Ausübung der steuerpflichtigen Tätigkeiten zuständig ist. Wenn die Wohnungsvermietung die einzige umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit ist, ist der Leiter des Finanzamtes in einem bestimmten Ort für die Einreichung der Umsatzsteuer-R verantwortlich. Als Datum für den Verzicht auf die Mehrwertsteuerbefreiung gilt das Datum der Zahlung der ersten Anzahlung für den Wohnungskauf oder das Datum der Unterzeichnung des vorläufigen Wohnungsverkaufsvertrags (je nachdem, welches Datum früher liegt).
2. Erkennen Sie gemäß Art. an. Abschnitt 109 3 des Umsatzsteuergesetzes Rechnungen des Verkäufers der Wohnung, die spätere Zahlungen für den Kauf der Wohnung belegen (unter Angabe der Steueridentifikationsnummer des Steuerpflichtigen) im Umsatzsteuer-Kaufregister.
3. Stellen Sie Rechnungen mit ausgewiesener Mehrwertsteuer aus, in denen die Mietforderungen dokumentiert sind, und nehmen Sie diese in das Umsatzsteuerregister auf.
4. Senden Sie gemäß Art. 99 Abschnitt 1 Umsatzsteuergesetz: Umsatzsteuererklärungen, in denen Sie den Betrag der zu entrichtenden Steuer und des Vorsteuerbetrags angeben. Die Regel besteht darin, die Umsatzsteuer-7-Erklärungen monatlich bis zum 25. Tag des Folgemonats einzureichen. Wir möchten Sie darüber informieren, dass wir gemäß Art. 99 Abschnitt Gemäß § 2 UStG haben Sie auch die Möglichkeit, eine vierteljährliche Abrechnungsart zu wählen. Wenn Sie sich bei der Gründung Ihres Unternehmens für die vierteljährliche Abrechnungsmethode entscheiden, sollten Sie bis zum 25. Tag des Monats, der auf den Monat folgt, in dem Sie mit der Führung begonnen haben, beim Leiter des Finanzamtes eine Erklärung über Ihre Wahl der vierteljährlichen Abrechnungsmethode abgeben steuerpflichtige Tätigkeiten ausüben.
5. In Ihrer Steuererklärung können Sie:
a) den Steuerbetrag für in einem bestimmten Monat (Quartal) getätigte Verkäufe um den Steuerbetrag reduzieren, der beim Kauf der Wohnung erhoben wurde (in der Praxis: Bis zur Ausstellung der ersten Rechnung für die Miete ist dies nicht möglich) ;
b) den Überschuss der Vorsteuer über die Ausgangssteuer auf nachfolgende Abrechnungszeiträume übertragen;
c) einen Antrag auf Erstattung der zu viel gezahlten Vorsteuer stellen.
Gemäß Art. Gemäß Art. 87 des Umsatzsteuergesetzes erfolgt die Rückerstattung der Umsatzsteuer auf das Bankkonto des Steuerpflichtigen:
a) innerhalb von 60 Tagen ab dem Datum der Einreichung der Abrechnung durch den Steuerpflichtigen, wenn der Steuerpflichtige die Zahlung während des Abrechnungszeitraums geleistet hat (ein Beamter des Finanzamtes kann diese Frist verlängern);
b) auf Antrag des Steuerpflichtigen innerhalb von 25 Tagen ab Abgabe der Erklärung, wenn sich die in der Steuererklärung ausgewiesenen Vorsteuerbeträge unter anderem ergeben aus: aus Rechnungen über vollständig beglichene Forderungen;
c) innerhalb von 180 Tagen ab dem Datum der Einreichung der Abrechnung durch den Steuerpflichtigen, wenn der Steuerpflichtige im Abrechnungszeitraum keine steuerpflichtige Tätigkeit ausgeübt hat.
In der Praxis müssen Sie mit einer 180-tägigen Mehrwertsteuerrückerstattungsfrist rechnen oder sich dafür entscheiden, den Überschuss auf spätere Abrechnungszeiträume zu übertragen. Dies ist insbesondere dann von Vorteil, wenn Sie sich kurz vor dem voraussichtlichen Eingang der ersten Miete als Umsatzsteuerzahler registrieren.
Käufer, die ein Unternehmen betreiben
Personen, die eine Wohnung kaufen, bereits ein Unternehmen führen und den Status eines aktiven Mehrwertsteuerzahlers haben, ziehen die Mehrwertsteuer auf die für den Kauf der Wohnung entstandenen Kosten im Monat (Quartal) ab, in dem sie eine Rechnung erhalten, in der diese Kosten dokumentiert sind, und zwar gemäß der oben beschriebenen Methode an Personen, die kein bei der Gemeinde eingetragenes Gewerbe betreiben.
Personen, die bei der Führung eines Unternehmens bisher von der Mehrwertsteuerbefreiung gemäß Art. Gemäß Art. 113 des Umsatzsteuergesetzes müssen sie, um eine Mehrwertsteuerrückerstattung beim Kauf der Wohnung zu erhalten, auf diese Befreiung verzichten und einen Antrag auf Registrierung der Umsatzsteuer-R einreichen. Gemäß Art. Abschnitt 113 Voraussetzung für den Verzicht auf die Steuerbefreiung ist gemäß § 4 UStG eine schriftliche Mitteilung an den Leiter des Finanzamtes vor Beginn des Monats, in dem auf die Steuerbefreiung verzichtet wird. Daher sollte die Mitteilung über den Verzicht auf die Steuerbefreiung vor Beginn des Monats erfolgen, in dem die erste Anzahlung geleistet wird, vorzugsweise vor Unterzeichnung des vorläufigen Wohnungskaufvertrags.
WICHTIG!
Wenn Sie auf die Befreiung verzichten, sind Sie verpflichtet, auf alle Umsätze, die Sie im Rahmen Ihrer Geschäftstätigkeit tätigen, Mehrwertsteuer zu erheben, nicht nur auf die Umsätze, die sich aus der Vermietung der Wohnung ergeben.
Der Abzug der Mehrwertsteuer auf die gekaufte Wohnung ist möglich durch:
a) Kürzung gemäß Art. 86 Abschnitt 1 des Umsatzsteuergesetzes der Betrag der geschuldeten Steuer aus Verkäufen, die in einem bestimmten Abrechnungszeitraum mit der Vorsteuer besteuert wurden, die sich aus den Rechnungen ergibt, die den Kauf der Wohnung belegen;
b) wenn der im Abrechnungszeitraum erhobene Steuerbetrag höher ist als der geschuldete Steuerbetrag gemäß Art. 87 Abschnitt Gemäß § 1 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz haben Sie das Recht, den Steuerbetrag für die nächsten Abrechnungszeiträume um diese Differenz zu kürzen oder sich die Umsatzsteuer auf Ihr Bankkonto erstatten zu lassen.
Benötigen Sie Hilfe bei der Mehrwertsteuerabrechnung? Kontaktieren Sie unseren Buchhalter: Tel. +48 504 681 762